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News

Auf der Suche nach bestimmten Eigenschaften

Lizenz für Ferienvermietung

Von

Carmen

Veröffentlicht in Allgemein An 16. Juni 2020

Lizenz zur Ferienvermietung

Für die Erklärung zur Aufnahme einer touristischen Aktivität müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Vom Tourismusministerium muss eine Genehmigung mit einer Registriernummer vergeben sein.
  • Von der zuständigen Gemeinde des zu vermietenden Objekts muss ein Zertifikat für die Vermietung ausgestellt sein. Die Vermietung ist nur gemäß Zonenplan möglich.

Hier der link zum Zonenplan:   http://mas.mallorcazeitung.es/spezial/zonenkarte-ferienvermietung-mallorca.pdf

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Das Objekt muss bereits fünf Jahre im Privatbesitz sein, wobei es nicht ausschlaggebend ist, ob der neue Eigentümer es bereits fünf Jahre besitzt. Nachweisbar durch Bauabnahme, cedula.
  • Eine gültige Bewohnbarkeitsbescheinigung muss vorhanden sein. (Cedula de habitabilitad, Gültigkeit 10 Jahre)  
  • Ein gültiger Energieausweis muss vorhanden sein. (Certificado energetico, Gültigkeit 10 Jahre)

           Ausweis F:  Objekte, die vor 31.12.2007 gebaut wurden

           Ausweis D: Objekte, die die nach 01.01.2008 gebaut wurden

  • Das Objekt muss mit einem Zähler für Gas /Öl, Strom und Wasser ausgestattet sein.
  • Eine Haftpflichtversicherung, die die Personen- und Sachschäden durch die Mieter der Ferienimmobilie abdeckt, muss abgeschlossen sein.
  • Für ein bis vier Gästebetten muss ein Bad vorhanden sein, für fünf bis acht Gästebetten zwei Badezimmer, für neun bis elf Gästebetten drei Badezimmer, ab 12 Gästebetten sind vier Bäder notwendig.
  • Das Vermietobjekt muss in einer dafür qualifizierten Zone sein.
  • Das Vermietobjekt muss frei von baulichen Sanktionen sein.
  • Nur drei Objekte des gleichen Eigentümers können eine Lizenz zur Ferienvermietung erhalten.
  • Je Bett ist für die fünfjährige Genehmigung in einem Einfamilienhaus ein Betrag von € 3.500,– fällig, Ratenzahlung während der fünf Jahren ist möglich, also € 700,– pro Bett/Jahr. Für ein Bett in einem Appartement ist ein Betrag von € 875,– fällig, bei Ratenzahlung während der fünf Jahre € 175,– pro Bett/ Jahr.
  • Eigener Hauptwohnsitz ist für maximal 60 Tage im Jahr unter Einhaltung der gleichen Richtlinien vermietbar. Je Bett ist für die fünfjährige Genehmigung ein Betrag von € 292,– zu entrichten.

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D: 81737, München, Neubiberger Straße 7

Telefon: 089 67907755

carmen.roider@gmx.de

M: +49 1727791512

M: +34 684414544

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Suze Orman
6. Februar 2023 Montag!
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